Ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren untergliedert sich grundsätzlich in zwei Verfahrensstadien, nämlich in das sogenannte Vorverfahren und das sich oftmals daran anschließende Hauptverfahren bei dem jeweils zuständigen Gericht.

 

Das Vorverfahren stellt letzten Endes das Ermittlungsverfahren dar, das durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft geführt wird. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt, bei dem zuständigen Gericht der Erlass eines Strafbefehls beantragt bzw. gar Anklage erhoben wird.

 

Entscheidet die Staatsanwaltschaft, dass Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt wird, mündet das Vorverfahren in das Hauptverfahren bei dem jeweils zuständigen Gericht. Das Gericht entscheidet dann über Erlass des Strafbefehls oder Zulassung der Anklage, wobei es im letzten Fall zur Hauptverhandlung kommt. 

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