Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Sie Rechtsanwalt Zimmlinghaus sowohl in den jeweiligen vorbereitenden Ermittlungsverfahren als auch vor dem jeweils zuständigen Amtsgericht bzw. der jeweils zuständigen Strafkammer, erstinstanzlich wie in der Berufungsinstanz.
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus verfügt auch über fundierte Kenntnisse sowie Erfahrungen auf den Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts.
Er verteidigt aber auch täglich in den Bereichen des Betäubungsmittelstrafrechts, des Verkehrsstrafrechts und bei Eigentumsdelikten.
Ein weiterer Bearbeitungsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Verkehrsrecht.
Herr Rechtsanwalt Zimmlinghaus übernimmt für Sie die Abwicklung von Verkehrsunfällen und verteidigt Sie gerne in sämtlichen Bußgeldverfahren. Wenn Sie dem Vorwuf ausgesetzt sind, zu schnell gefahren zu sein oder Ihnen gar eine Verkehrsstraftat (z. B. Trunkenheit im Verkehr) zur Last gelegt wird, ist Herr Zimmlinghaus für Sie der richtige Ansprechpartner. Auch hier kommen ihm seine fundierten Kenntnisse aus dem Strafrecht zu Gute.
Darüber hinaus vertritt Sie Herr Zimmlinghaus auch bei verwaltungsrechtlichen Verfahren, die Ihre Fahrerlaubnis betreffen.
Im Familienrecht berät und vertritt die Kanzlei Sie sowohl in Scheidungsverfahren als auch in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten, zudem in Sorgerechtsverfahren.
Gerne vertritt Sie Rechtsanwalt Zimmlinghaus auch in sonstigen zivilrechtlichen Belangen, beispielsweise bei Fragen zu Ansprüchen aus Sachmängeln.
Als Anwalt in Trier verfügt Rechtsanwalt Zimmlinghaus zudem über ein breites Netzwerk an Berufskollegen, sollte es zu der Situation kommen, dass das von Ihnen angefragte Rechtsgebiet nicht in den von Herrn Zimmlinghaus bearbeiteten Bereich fällt.