Ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren ist für den Beschuldigten in der Regel äußerst belastend. Die psychische Belastung eines solchen Verfahrens resultiert zum einen aus der Ungewissheit darüber, wie das Verfahren überhaupt weitergehen bzw. ausgehen kann, zum anderen aber auch aus der Ungewissheit darüber, wie man sich verhalten soll.

 

Beispielsweise besteht eine Gefahr darin, sich unter dem Eindruck eines solchen Ermittlungsverfahrens vorschnell erklären zu wollen. Dies kann mitunter dazu führen, dass man sich selbst unnötig belastet. 

 

Umgekehrt kann auch das beharrliche Bestreiten einer Tat bis zur Beendigung dazu führen, dass wertvolle Möglichkeiten der Strafmilderung unnötig verspielt werden.

 

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus bespricht mit Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs den Hintergrund zu dem jeweiligen Verfahren. Sodann nimmt er Akteneinsicht, um Ihnen sodann anhand der konkreten Ermittlungsakte die Möglichkeiten der Verteidigung aufzuzeigen. 

 

So haben Sie jederzeit den Überblick darüber, was Sie zu erwarten haben. Zudem haben Sie die Gewissheit, das Richtige zu tun.

 

Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus verteidigt Sie effizient während des gesamten Strafverfahrens.

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